SchKG 325 sieht eine Abtretung von Ansprüchen an die Gläubiger im Nachlassverfahren gemäss SchKG 317 ff. (Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung) vor und verweist explizit auf SchKG 260, welche Norm direkt anwendbar ist.
Rechtliche Informationen zur SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG 325 sieht eine Abtretung von Ansprüchen an die Gläubiger im Nachlassverfahren gemäss SchKG 317 ff. (Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung) vor und verweist explizit auf SchKG 260, welche Norm direkt anwendbar ist.